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Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

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Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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Kriminalität im Netz

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Die Kriminalität im Netz soll in Bayern durch Internetpolizisten bekämpft werden 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. Januar 2012 um 09:26 Uhr Weiterlesen...

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