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Tätigkeitsschwerpunkt

Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht

Das Verkehrsunfallrecht umfasst das gesamte Recht im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Regelmäßig fallen beim Verkehrsunfall ordnungswidrigenkeitenrechtliche und strafrechtliche Probleme sowie zivilrechtliche Probleme an. Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht wird berührt, wenn wegen Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Strafrechts Bußgelder verhängt werden oder sogar Strafverfahren eingeleitet werden. Sämtliche Ansprüche auf Ersatz des Fahrzeug- und Personenschadens gehören zum Bereich des Zivilrechts.

Gerade bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich, möglichst bald einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorgeworfen wird, benötigen Sie ohnehin in den meisten Fällen anwaltlichen Beistand.

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht betrifft Verträge, die die Überlassung von Sachen gegen Entgelt betreffen. Hier wird auch das Pachtrecht behandelt: Pachtrecht gestattet dem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge (z.B. Wolle, Milch, Obst) in der Pachtzeit. Beispiele von Rechtsproblemen in dieser Rubrik sind: Miete, Mietminderung, Kündigung, Eigenbedarf, Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Pacht, Pachtrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Endrenovierung, Renovierung, Nachmieter, Mietvertrag, Wohnfläche, Vermieterwechsel, Schimmel, Miethöhe, Untermiete, Haustiere.

Strafrecht

Dieses wichtigste strafrechtliche Gesetz besteht aus zwei Teilen. Im Allgemeinen Teil stehen Bestimmungen, die für alle Straftaten gleichermaßen gelten: welche Strafen und Maßregeln es gibt, nach welchen Grundsätzen sie verhängt werden, wann Gegenstände der Einziehung unterliegen, was bei Notwehr und Notstand, bei Irrtum, Unterlassung oder Schuldunfähigkeit gilt, wann die Verfolgung von Straftaten verjährt und anderes mehr. Der Besondere Teil enthält eine große Menge von einzelnen Straftatbeständen; die meisten bekannten Straftaten wie Mord, Totschlag, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Unfallflucht, Hausfriedensbruch, Bildung krimineller Vereinigungen, Meineid, Bestechung usw. sind dort geregelt.


Interessenschwerpunkt

Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht. Die Leistungen der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Die Leistungen umfassen z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht zählen die Leistungen des Schwerbehindertenrechts und die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sowie der Sozialhilfe.

Arzthaftpflichtrecht

Ärztliche und zahnärztliche Fehler können jeden treffen. Dies liegt - das sei ausdrücklich betont - nicht daran, dass Ärzte mehr Fehler machen als andere Menschen. Es liegt daran, dass ärztliche Fehler regelmäßig weitreichendere Auswirkungen haben als die Fehler anderer Berufsgruppen. Eine falsche Behandlung, eine Operation, die man bei hinreichender Aufklärung nicht hätte durchführen lassen - all dies führt oft zu Schäden, die das Leben des Patienten auf Dauer verändern.

Hat man den Verdacht, Opfer einer ärztlichen oder zahnärztlichen Fehlbehandlung geworden zu sein, sollte man unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.